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Zollbestimmungen Rückreise in die Schweiz Im Ausland abgabenfrei einkaufen: Die Freimengen und Freigrenzen gelten für Privatwaren, die Sie persönlich für den eigenen Bedarf oder als Geschenk mitführen. Die Freimengen und Freigrenzen werden nur einmal pro Person und Tag gewährt. Alkoholische Getränke Die Freimengen gelten nur für Personen ab 17 Jahren. Alkoholische Getränke bis 18% Vol. . . . 5 Liter Alkoholische Getränke über 18% Vol. . . 1 Liter Tabak Zigaretten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . total 250 Stück Zigarren. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . total 250 Stück Schnitttabak . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 250g Waren Andere Privatwaren sind bis zu einem Gesamtwert von Chf 300 pro Person abgaben frei. Übersteigt der Gesamtwert der mitgeführten Waren Chf 300, so sind alle Waren abgaben pflichtig. Ein Zusammenrechnen (Kumulation) der Wertfreigrenze für mehrere Personen ist ausgeschlossen. Ausgenommen von dieser Wertfreigrenze sind sensible landwirtschaftliche Erzeugnisse wie z.B. Fleisch und Fleischwaren, Milchprodukte, Öle und Fette, die gewisse Höchstmengen überschreiten. Erstattung Mehrwertsteuer Aus logistischen Gründen ist es nicht möglich, bei der Rückreise in die Schweiz die Quittungen zur Erstattung der Mehrwertsteuer am Deutschen Zollamt abstempeln zu lassen. Ebenso ist eine Verzollung am Schweizer Zoll nicht möglich. Einreisebestimmungen
Tel: 052 222 11 11 Fax: 052 233 71 27 Mail: info@komex-reisen.ch
Zollbestimmungen Rückreise in die Schweiz Im Ausland abgaben frei einkaufen: Die Freimengen und Freigrenzen gelten für Privatwaren, die Sie persönlich für den eigenen Bedarf oder als Geschenk mitführen. Die Freimengen und Freigrenzen werden nur einmal pro Person und Tag gewährt. Alkoholische Getränke Die Freimengen gelten nur für Personen ab 17 Jahren. Alkoholische Getränke bis 18% Vol. . . . 5 Liter Alkoholische Getränke über 18% Vol. . . 1 Liter Tabak Zigaretten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . total 250 Stück Zigarren. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . total 250 Stück Schnitttabak . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 250g Waren Andere Privatwaren sind bis zu einem Gesamtwert von Chf 300 pro Person abgaben frei. Übersteigt der Gesamtwert der mitgeführten Waren Chf 300, so sind alle Waren abgaben pflichtig. Ein Zusammenrechnen (Kumulation) der Wertfreigrenze für mehrere Personen ist ausgeschlossen. Ausgenommen von dieser Wertfreigrenze sind sensible landwirtschaftliche Erzeugnisse wie z.B. Fleisch und Fleischwaren, Milchprodukte, Öle und Fette, die gewisse Höchstmengen überschreiten. Erstattung Mehrwertsteuer Aus logistischen Gründen ist es nicht möglich, bei der Rückreise in die Schweiz die Quittungen zur Erstattung der Mehrwertsteuer am Deutschen Zollamt abstempeln zu lassen. Ebenso ist eine Verzollung am Schweizer Zoll nicht möglich. Einreisebestimmungen