Zollbestimmungen
Rückreise in die Schweiz
Im Ausland abgaben frei einkaufen: Die Freimengen und Freigrenzen gelten für
Privatwaren, die Sie persönlich für den eigenen Bedarf oder als Geschenk
mitführen. Die Freimengen und Freigrenzen werden nur einmal pro Person und
Tag gewährt.
Alkoholische Getränke
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Die Freimengen gelten nur für Personen ab 17 Jahren.
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Alkoholische Getränke bis 18% Vol. . . . 5 Liter
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Alkoholische Getränke über 18% Vol. . . 1 Liter
Tabak
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Zigaretten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . total 250 Stück
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Zigarren. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . total 250 Stück
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Schnitttabak . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 250g
Waren
Andere Privatwaren sind bis zu einem Gesamtwert von Chf 300 pro Person abgaben
frei. Übersteigt der Gesamtwert der mitgeführten Waren Chf 300, so sind
alle Waren abgaben pflichtig. Ein Zusammenrechnen (Kumulation) der Wertfreigrenze
für mehrere Personen ist ausgeschlossen. Ausgenommen von dieser Wertfreigrenze
sind sensible landwirtschaftliche Erzeugnisse wie z.B. Fleisch und Fleischwaren,
Milchprodukte, Öle und Fette, die gewisse Höchstmengen
überschreiten.
Erstattung Mehrwertsteuer
Aus logistischen Gründen ist es nicht möglich, bei der Rückreise in die Schweiz die
Quittungen zur Erstattung der Mehrwertsteuer am Deutschen Zollamt abstempeln
zu lassen. Ebenso ist eine Verzollung am Schweizer Zoll nicht möglich.
Einreisebestimmungen